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STEDTLIBIBLIOTHEK LAUFEN

DIE BIBLIOTHEK IN IHRER REGION MIT RUND 20'000 MEDIEN:
BÜCHER, ZEITSCHRIFTEN, FILME, HÖRBÜCHER, E-MEDIEN


 BENUTZUNGSORDNUNG

Nutzung
Die Stedtlibibliothek Laufen ist eine öffentliche Bibliothek und steht allen Interessierten zur Benutzung offen. Sie bietet Medien zur Unterhaltung, Weiterbildung und Information sowie zur Freizeitgestaltung an.

Mitgliedschaft
Die Bezahlung des Jahresbeitrages berechtigt Mitglieder des Vereins Stedtlibibliothek Laufen zur Ausleihe von Medien. Die Mitgliedschaft gilt nach Zahlungseingang für die Dauer eines Jahres. Neu eingeschriebenen Personen wird ein Bibliotheksausweis ausgestellt. Mit der Einschreibung wird der Benutzungsordnung zugestimmt. Namens- oder Adressänderungen sind umgehend mitzuteilen. Beschädigte oder verlorene Bibliotheksausweise werden gegen eine Gebühr ersetzt. Wer die Bestimmungen missachtet, kann von der Benutzung der Bibliothek zeitweise oder dauernd ausgeschlossen werden. In diesem Fall kann vom Rekursrecht an den Vorstand des Vereins Stedtlibibliothek Gebrauch gemacht werden.

 Infrastruktur

·      Online-Bibliothekskatalog

·      Leselounge

·      Kopiergerät/Drucker                                                                              gegen Gebühr nutzbar

·      Laminiergerät                                                                                        gegen Gebühr nutzbar

·      Kaffeemaschine                                                                                     gegen Gebühr nutzbar

·      Internet-Station                                                                                      kostenlos nutzbar während 30 Minuten

Hausordnung
Wir freuen uns, wenn die Bibliothek auch als Treffpunkt genutzt wird. Übersteigt die Lautstärke nach Ermessen des Personals aber einen annehmbaren Pegel, weisen wir die Besucher darauf hin. Ist mehrfach ein diesbezüglicher Hinweis nötig, bitten wir die Verursacher, ihre Unterhaltung an einem anderen Ort fortzuführen. Essen, Trinken und Rauchen sind in der Bibliothek nicht gestattet. Ausnahme: die Nutzung der Kaffeemaschine in der Leselounge. Bitte Sport- und Fahrgeräte bei der Garderobe deponieren. Tiere haben keinen Zutritt zu den Räumen der Bibliothek.

 Beschädigung/Verlust
Alle Medien sind sorgfältig zu behandeln. Allfällige Beschädigungen bitte dem Bibliothekspersonal melden. Für beschä­digte oder verlorene Medien wird neben den Kosten für Reparatur oder Ersatz zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr fällig. Bitte verlorene oder beschädigte Medien nicht selbst ersetzen oder reparieren.

 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden in der Bibliothek, in der Presse und auf der Homepage www.stebilaufen.ch bekannt gegeben.

 Haftungsausschluss
Die Bibliothek lehnt jede Haftung für Schäden ab, die durch die Nutzung von Bibliotheksmedien an privaten Abspiel­geräten oder Computern entstanden sein könnten.

 Ausleihfristen
Bücher, E-Book-Reader                                                                            4 Wochen
Filme, Hörbücher, Zeitschriften                                                               2 Wochen

 Falls Medien nicht reserviert sind, kann die Ausleihfrist zweimalig um je zwei Wochen verlängert werden. Bei der Verlängerung von Filmen wird die Ausleihgebühr von CHF 3.- erneut fällig. Ausgeliehene Medien können in der Bibliothek oder online reserviert werden und bleiben nach Benachrichtigung während einer Woche abholbereit.

 Ausleihmenge 
Erwachsene, Familien und AHV/IV                                                          unbeschränkt

Lernende/Studierende bis 25 und junge Erwachsene bis 20                        25 Medien
Kinder ab 1. Klasse/Jugendliche bis 16                                                   5 Medien

Filme werden entsprechend der Altersfreigabe abgegeben. Verantwortung für die Eignung der Auswahl tragen die Erziehungsberechtigten.


 

GEBÜHRENORDNUNG
(TEIL DER BENUTZUNGSORDNUNG)

Mitgliederbeiträge

Die Höhe der Mitgliederbeiträge wird von der Vereinsversammlung festgelegt und richtet sich nach Finanzierungsab­kommen mit der jeweiligen Gemeinde.
 Eine Mitgliedschaft gilt jeweils für ein Jahr ab dem Tag der Ausstellung. 

 

  Gemeinden mit Finanzierungsabkommen* Alle übrigen Gemeinden
Familienmitgliedschaft (im selben Haushalt lebend) CHF 50.00 CHF 60.00
Einzelmitgliedschaft Erwachsene CHF 50.00 CHF 60.00
AHV/IV CHF 25.00 CHF 30.00
Lernende/Studierende bis 25 CHF 25.00 CHF 30.00
Junge Erwachsene bis 20 CHF 25.00 CHF 30.00
Kinder ab 1. Klasse/Jugendliche bis 16** CHF 15.00 CHF 15.00
     

* Bärschwil, Beinwil, Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Grindel, Himmelried, Kleinlützel, Laufen, Liesberg, Meltingen, Metzerlen/Mariastein, Nenzlingen, Röschenz, Roggenburg, Wahlen, Zwingen

** können nur Medien mit entsprechenden von der Bibliothek bestimmten Altersfreigaben ausleihen.


Ausleihgebühren
Eine zusätzliche Gebühr ist zu entrichten für:
Filme                                                                          CHF   3.-
E-Book-Reader                                                           CHF 15.-            Depot CHF 50.-

Kostenpflichtige Dienstleistungen

Ersatz Bibliotheksausweis                                          CHF   3.-
Bearbeitungsgebühr                                                   CHF   5.-
Rechnungsgebühr                                                      CHF 10.-
Medienwunsch                                                          CHF   2.-            Über die Anschaffung entscheidet das Bibliotheksteam
Gebühr bei Bareinzahlung am Postschalter                    CHF   2.00

 Mahnungen
Nach Ablauf der Ausleihfrist gelten folgende Mahngebühren:
1. Mahnung                                                                   CHF   3.-
2. Mahnung                                                                   CHF   9.-
3. Mahnung                                                                   CHF 19.-

 Es gilt das Datum des Mailabsenders/Poststempels. Mahngebühren für in der Rückgabebox deponierte Medien bleiben bis zur Bezahlung bestehen. Die Mahngebühr ist unabhängig von der Anzahl ausstehender Medien.

 Weil Filme gebührenpflichtig sind, wird die Mahngebühr pro Film einzeln erhoben.

Medien, die 2 Wochen nach der dritten Mahnung nicht zurückgebracht werden, gelten als Verlust. Zusätzlich zur Mahn- und Bearbeitungsgebühr werden Ersatzgebühren fällig.

 Genehmigt vom Verein Stedtlibibliothek Laufen am 09.09.2020

 Stedtlibibliothek Laufen
Amthausgasse 35 | 4242 Laufen
061 761 64 91 | info@stebilaufen.ch
www.stebilaufen.ch

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